Finanzierung

Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung gehört die Ergotherapie als medizinisch-therapeutische Behandlungsmethode zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse (Grundversicherung), der Unfall- und Invalidenversicherung.

Die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung können aber auch als Selbstbezahlende übernommen werden.

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