Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung gehört die Ergotherapie als medizinisch-therapeutische Behandlungsmethode zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse (Grundversicherung), der Unfall- und Invalidenversicherung.
Die Kosten der ergotherapeutischen Behandlung können aber auch als Selbstbezahlende übernommen werden.